AGB´s

 
1.
Das Angebot für einen Vertragsabschluss erfolgt durch den Kunden bei Anklicken des Feldes "Karten Kaufen" im Internet. Zahlungen werden über den Internetanbieter Amiando geleistet. Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Veranstalters.  Der Kunde kann die erworbenen E-Tickets an der Tageskasse austauschen.
 

2.
Die Veranstalter behalten sich Programm- und Besetzungsänderungen vor.
 
3.
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme der Karten. Sofern Eintrittskarten wegen einer Veranstaltungsabsage zurückgenommen werden, erfolgt die Rücknahme und die Rückerstattung des Kaufpreises im Regelfall nur bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin und bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karten erworben wurden.
 

4.
Übersendet WunderWelten dem Käufer auf seinen Wunsch Eintrittskarten oder Geschenkgutscheine, so trägt dieser das Versandrisiko. WunderWelten ist weder in diesem Fall, noch wenn der Karteninhaber eine Eintrittskarte verliert, zur Ersatzbeschaffung verpflichtet. WunderWelten ist berechtigt, für den Postversand eine Bearbeitungsgebühr zu erheben, die zusammen mit dem Kaufpreis zu zahlen ist. Hinterlegte Karten müssen bis spätestens 15 Minuten vor Vorstellungsbeginn unter Angabe der Auftragsbestätigungsnummer abgeholt werden.
 

5.
WunderWelten haftet hinsichtlich des Vertrages über den Veranstaltungsbesuch für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt. Für Schäden an sonstigen Gütern gilt im vorgenannten Tätigkeitsfeld von WunderWelten Folgendes: WunderWelten haftet bei Vorsatz im Umfang unbeschränkt oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet WunderWelten nicht. Soweit die Haftung von WunderWelten ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. WunderWelten haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind.
 

6.
Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden.
 

7.
Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt - jeder Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
 

8.
Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen von Seiten der Veranstalter jederzeit gemacht werden können, und genehmigt dies durch den Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich. Er genehmigt ebenso, diese Bildaufnahmen über einen Sender auszustrahlen
 

9.
Trifft ein Kartenerwerber oder Karteninhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf einen Sitzplatz
 

10.
Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit.
 

11.
Bei Zuwiderhandlung gegen die WunderWelten-Geschäftsbedingungen behält sich der jeweilige Hausrechtsinhaber vor, Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen
 

12.
Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt.
 

13.
Für Streitigkeiten hinsichtlich der Vermittlung von Eintrittskarten-Käufen, die über das Internetangebot von WunderWelten getätigt wurden, ist - soweit der Käufer Vollkaufmann ist - Lindau als Gerichtsstand vereinbart. Erfüllungsort für die Zurverfügungstellung der bestellten Eintrittskarten ist Lindau.
 

14.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung. Es gilt deutsches Recht.